Das Investieren in Sachwerten birgt verschiedene Arten von Anlagerisiken. Diese können von der Sachwertmaklerin als Finanzvermittler zwar transparent aufgezeigt, jedoch nicht beseitigt werden.
Verlustrisiken: Einige Sachwerte – zum Beispiel die von der Sachwertmaklerin angebotenen Immobilienbeteiligungen, sind ihrem Charakter nach unternehmerische Beteiligungen und insofern nicht mit festverzinslichen Kapitalanlagen vergleichbar. Es kann zu einem Verlust bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen, falls die Immobilien ihren Wert verlieren, es ist aber so in der Form seit 32-jährigen Bestehen des Emissionshauses noch nicht vorgekommen. Die Sachwertmaklerin empfiehlt physische Anlage der Sachwerte, es haben Edelmetalle, Strategische Metalle, Holz und Diamanten immer einen Wert beibehalten, dieser kann zwar schwanken aber niemals gegen Null gehen.
Eingeschränkte Verfügbarkeit über die Beteiligung: Beteiligungen an Immobiliensachwerten sind langfristige Investitionen von 10-19 Jahren. Anleger können ihre Anteile in der Regel nicht kurzfristig zurückgeben. Edelmetalle, Strategische Metalle, Holz und Diamanten können nach der Spekulationsfrist von 1 Jahr wieder veräußert werden. Genossenschaftliche Anteile sind 5 Jahre zu halten und nach dem 6. Jahr kann man frei über die Anteile verfügen und diese zurück geben.
Wiederaufleben der Haftung: Tritt der Anleger einer Kommanditgesellschaft bei, haftet er für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern in Höhe seiner übernommenen Haftsumme max.5%. Die Haftsumme liegt zumeist deutlich unterhalb der Zeichnungssumme. Die von der Sachwertmaklerin angebotenen Beteiligungen schließen ein Wiederaufleben der Haftung oder Nachschusspflicht aus.